Seit vielen Jahren enthält bzgl. Einberufung zur Mitgliederversammlung die Satzung unter § 14 Ziff. 1 folgenden Passus:
„Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist beschlussfähig, wenn ihre Einberufung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weidhausen b. Coburg oder in einer der lokalen Tageszeitungen „Neue Presse Coburg“ oder „Coburger Tageblatt“ veröffentlicht wurde.“
Auf Hinweis des Registergerichtes kann die neue Satzung nur in Kraft treten, wenn der o. g. Passus keine „Oder-Formulierung“ mehr beinhaltet und für das Mitglied eindeutig geregelt ist, mittels welcher Medien eingeladen wird.
Neuer Formulierungsvorschlag für § 14 Ziff. 1:
„Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist beschlussfähig, wenn ihre Einberufung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weidhausen b. Coburg und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht wird.“
Diesen neuen Passus gilt es am 13.07.2023 zu beschließen ist nach Feststellung der Beschlussfähigkeit einziger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Dann kann die neue Satzung wie vorgesehen in Kraft treten.